Allgemeine Vertragsbedingungen über die Vermietung von Ferienwohnungen
1. Belegung: Die Wohneinheiten dürfen nur mit im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Bei Überbelegung hat der Vermieter das Recht, überzählige Personen zurückzuweisen oder aber für diese einen Aufpreis zu verlangen.
2. An- und Abreise: Die Anreise ist am ersten Tag der Mietzeit ab 16 Uhr möglich. Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 9 Uhr geräumt in besenreinem (Haus) und aufgeräumten (Grundstück) Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Abziehen der Bettwäsche, Spülen des Geschirrs bzw. Befüllen der Geschirrspülmaschinen und Entleeren der Papierkörbe und Mülleimer. Besondere Absprachen zur Anreise und Abreise sind möglich.
3. Rauchverbot: Im Haus herrscht absolutes Rauchverbot. Etwaige Reinigungs- und Renovierungskosten (2.000 Euro) werden gesondert in Rechnung gestellt.
4. Haustiere: Dem Mieter ist es nicht gestattet, Haustiere in das Haus oder auf das Grundstück mitzubringen.
5. Inventar: Der Mieter verpflichtet sich, das Inventar pfleglich zu behandeln und bei Abreise vollständig zu übergeben. Der Mieter haftet für entstandene Schäden, sofern sie auf vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten des Mieters zurückzuführen sind. Die Vollständigkeit des Inventars wird überprüft.
6. Veranstaltungen/Partys: Veranstaltungen und Partys sind nicht erlaubt und führen zu einer sofortigen Beendigung des Mietverhältnisses.
7. Kaution: Der Mieter ist verpflichtet, eine Kaution zu stellen. Die Höhe der Kaution beträgt 500 € und ist auf das oben genannte Konto bis spätestens 14 Tage vor Anreise zu überweisen. Sie wird spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Mieter zurückerstattet (üblicherweise innerhalb von 3 Tagen nach Mietende).
8. Untervermietung: Eine Untervermietung sowie jede Gebrauchsüberlassung an Dritte sind grundsätzlich untersagt. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Bei Zuwiderhandlung ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.
9. Rücktritt: Der Mieter kann vom Mietvertrag schriftlich zurücktreten. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Beträge zu entrichten, sofern das Objekt nicht anderweitig vermietet werden kann. Rücktritt bis 5 Tage vor Mietbeginn: 0 % des Mietpreises. Danach (weniger als 5 Tage vor Mietbeginn): 100 % des Mietpreises. Dem Mieter bleibt der Nachweis unbenommen, dass durch die Stornierung beim Vermieter ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Kann der Mieter das Objekt anderweitig vermieten, trägt der Meter eine etwaige Differenz (maximal aber die o.g. Stornogebühren). Die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsmöglichkeiten bleiben von dieser Regelung unberührt.
10. Haftungsausschluss: Die Haftung des Vermieters für Schäden ist auf den Gesamtreisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird oder die Schadenersatzverletzung von Leben, Körper oder Gesundheit begehrt wird.
11. Haftung des Mieters: Der Mieter haftet für alle Schäden an dem Mietobjekt, die während der vertraglich festgelegten Mietdauer eintreten, sofern sie auf vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten des Mieters zurückzuführen sind.
12. Höhere Gewalt: Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages, infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.
13. Salvatorische Klausel: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung zur Folge.